Termine
Liebe Vereinsverantwortliche, es besteht Redebedarf! Er wird mit den Vereinsverantwortlichen und Vereinsschiedsrichterwarten außerhalb des kommenden Bezirkshandballtags stattfinden, da die Themen sehr zeitaufwendig sind und ihnen die volle Konzentration gilt. Es ist für die Vereine ein Pflichtveranstaltung. Das Schiedsrichterwesen ist mit der wichtigste Teil beim Handball. Immer weniger Menschen erklären sich bereit, Spiele zu leiten. Welche die pfeifen, tun es entweder in „Übermaßen“, andere „schlingeln“ sich durch die Runde. Neulinge haben auf Grund ihrer zahlreichen Aktivitäten, sie spielen in mehreren Mannschaften oder sind Trainer/Betreuer einer Jugendmannschaft, wenig Zeit, Spiele zu leiten. Das bevorstehende Abitur wird zusätzlich als Verhinderungsgrund genannt, spielen will man allerdings weiterhin. Hier stellt sich die Frage, weshalb melden Verein solche Personen zu einem Neulingslehrgang? Die Quote der Aufhörer für die Jahre 2014-2016 beträgt 37 %, die aus 2017 machen ihre Prüfung erst am 21.03.2018. Die Zahl der Rückgaben und die daraus resultierenden Umbesetzungen, insbesondere die Kurzfristigen, beanspruchen die Freizeit der Ansetzer übergebührend. Hier wird es ab der kommenden Hallenrunde dahingehend eine Änderung geben, dass die Vereinsschiedsrichterwarte die ersten Ansprechpartner bei Rückgaben ihrer Schiedsrichter sein werden. Nur wenn wir die Ansetzer entlasten, können wir sie bei Laune halten und langfristig auf ihre Mitarbeit bauen. Aktuell verfügen wir über 212 Schiedsrichter, darunter 23 Neulinge aus 2017. Betrachtet man den Schiedsrichterbestand weiter, so muss man feststellen, dass 78 Schiedsrichter über 50 Jahre alt sind, darunter 31 über 60 Jahre. Sie sind die stärksten Säulen für die Ansetzer, da sie in der Regel über einen hohen Verfügungsgrad verfügen. Auch wollen wir uns über die 2019 in Kraft tretende Schiedsrichterordnung in Bezug auf die Soll-Berechnung unterhalten. Zu diesem Thema hatte ich bereits am 01.02.2018 eine E-Mail gesandt. Bekanntlich müssen die Vereine, welche als ESG, MSG oder FSG spielen, schon jetzt die Weichen für die Saison 2019/2020 stellen. Ich setze auf die Mitverantwortung der Vereine und rechne daher mit einer Teilnahme der Vereinsverantwortlichen wie Abteilungsleiter und Vereinsschiedsrichterwart. Es bringt uns nicht weiter, wenn die anwesende Person nur der Pflichterfüllung Anwesenheit dient. Es handelt sich hierbei um eine Veranstaltung nach § 99 der Satzung, also eine Pflichtteilnahme. Gruß
Termin Informationen:
Notwendiges Treffen der Vereinsverantwortlichen
liebe Vereinsschiedsrichterwarte,
liebe Sportfreundinnen,
liebe Sportfreunde,
Reinhard Arnold
(Schiedsrichterwart)